PRODUKTREGISTRIERUNG

Produktregistrierung

Hier registrieren und 3 Jahre Garantie statt 2 Jahre Gewährleistung sichern!

Wenn Sie Ihr Produkt hier registrieren, bieten wir Ihnen als besonderes Bonbon eine 3 jährige Garantie ab Zeitpunkt des Kaufs für die hier registrierten Instrumente an. Dieses Angebot gilt für ab Januar 2010 in Deutschland und Österreich gekaufte Hardware Produkte von Cakewalk. Um Ihr Produkt bei uns zu registrieren, füllen Sie bitte die folgenden Felder aus und drücken dann "Registrieren".

Software der Firma Cakewalk registrieren Sie bitte unter www.cakewalk.com/.


Falls Sie hinter einer Firewall arbeiten und extreme Sicherheitseinstellungen für Ihren Rechner haben, kann es zu Problemen kommen. Sie müssen ggf. bei Internet Security "Referer zulassen" einstellen.

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GARANTIEERKLÄRUNG

Sehr geehrter Kunde,
herzlichen Glückwunsch zum Erwerb Ihres Cakewalk Instruments/Geräts. Sie haben ein Produkt eines Herstellers erworben, der zu den führenden Anbietern für elektronische Musikinstrumente auf dem Weltmarkt zählt. Cakewalk garantiert Ihnen, über Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinaus, hiermit 36 Monate Mangelfreiheit ab Kaufdatum nach Massgabe der nachfolgenden Bedingungen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Instrument/Gerät bei einem autorisierten Cakewalk-Fachhändler erworben haben und dies durch die Kaufrechnung belegen können. Wenn Sie Grund zu einer Reklamation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren/einen autorisierten Cakewalk- Fachhändler. Zur Sicherung etwaiger Garantieansprüche empfehlen wir die Registrierung hier.
In der Schweiz gelten die Garantiebestimmungen nach Schweizer Recht (inkl. Fürstentum Liechtenstein). Bei Gewährleistungs-/Garantiefragen wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Schweizer Cakewalk-Fachhändler oder die ROLAND (Switzerland) AG in CH-4452 Itingen.

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GARANTIEBEDINGUNGEN

  1. Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht eingeschränkt.
  2. Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Beseitigung festgestellter Fertigungs- und Materialfehler. Die Beseitigung erfolgt durch Reparatur, Ersatz defekter Bauteile oder Ersatzlieferung. Unsere Garantieleistung umfasst alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Unsere Garantie bezieht sich nicht auf nach Vertragsabschluss entstandene Transportschäden, auch nicht auf Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des Instruments / Geräts. Außerdem fallen Schäden oder Funktionsstörungen in Folge höherer Gewalt (Blitzschlag, Hochwasser etc.) oder sonstiger äusserer Einflüsse nicht unter unsere Garantie.
  3. Die Garantie erlischt, wenn der Defekt auf Änderungen des Originalzustandes des Instruments / Geräts oder auf Fremdeingriffe oder Reparaturen durch einen von uns nicht autorisierten Kundendienst zurückzuführen ist. Mangelhafte und/oder unrichtige Angaben auf der Kaufrechnung bezüglich des Kaufgegenstandes, des Käufers und des Kaufdatums entbinden uns von jeglicher Garantieverpflichtung.
  4. Ein Garantieanspruch wird nur gegen Vorlage der Kaufrechnung eines autorisierten Cakewalk-Fachhändlers anerkannt. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist ferner, dass das Instrument / Gerät noch mit dem Original-Typenschild mit Cakewalk-Seriennummer versehen ist.
  5. Diese Garantie berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einschliesslich solcher aus entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden.
  6. Bestehende Garantieansprüche müssen gemäss den vorstehenden Bestimmungen innerhalb der Garantiefrist bei Ihrem/einem autorisierten Cakwalk-Fachhändler geltend gemacht werden.